Feuerwehr Timmdorf
Feuerwehr Timmdorf

Blaulicht und Einsatzhorn

 

Manche Bürger stellen sich wohl oft die Frage, warum die Feuerwehr oder der Rettungsdienst auch bei wenig Verkehr und bei Nacht das Martinshorn einschaltet.

Unstrittig ist sicherlich, dass bei Feuerwehreinsätzen der Faktor Zeit eine wesentliche Rolle spielt. Wenn die Feuerwehr oder der Rettungsdienst alarmiert wird, dann zählt meist jede Sekunde. Bei einem schweren Verkehrsunfall oder einem Wohnhausbrand entscheiden oftmals wenige Minuten über Leben und Tod.

Das Ziel der Feuerwehr und des Rettungsdienstes ist es so schnell wie möglich bei der Einsatzstelle zu sein, um verletzen Personen zu helfen und Sachschäden zu minimieren. Deshalb ist es wichtig, dass die Einsatzstelle möglichst rasch und ohne verkehrsbedingte Verzögerungen erreicht wird. Der Gesetzgeber hat diese Notwendigkeit erkannt und u.a. die Feuerwehr und den Rettungsdienst im Einsatz von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit.

Nach § 35 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Rettungsdienst, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst von den Vorschriften dieser Verordnung befreit. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Sonderrechts ist die Erfüllung einer hoheitlichen Aufgabe, die dringend geboten sein muss.
Das Sonderrecht darf nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Anspruch genommen werden und befreit nur von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Die Inanspruchnahme des Sonderrechts nach § 35 StVO beinhaltet nicht, dass die Feuerwehr oder der Rettungsdienst die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) oder des Strafgesetzbuchs (StGB) außer Acht lassen kann. Das bedeutet, dass keine schuldhafte Gefährdung und / oder Schädigung Dritter herbeigeführt werden darf und die Beeinträchtigung des übrigen Straßenverkehrs so gering wie möglich gehalten werden muss.

Nach § 38 der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

Blaues Blinklicht allein wird zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet.

Wenn man sich den §38 StVO genauer ansieht, so fällt auf, dass das darin benannte Wegerecht nur in Anspruch genommen werden darf, wenn das Blaulicht und das Einsatzhorn eingeschaltet ist. Ist dies nicht der Fall, so haftet eventuell der Fahrzeugführer des Einsatzfahrzeuges bei einem Verkehrsunfall. Aus diesem Grund fahren die Feuerwehr und der Rettungsdienst bei Tag und auch bei Nacht häufig mit Einsatzhorn.

Druckversion | Sitemap
© Freiw. Feuerwehr Timmdorf