Feuerwehr Timmdorf
Feuerwehr Timmdorf

Erdgas

Es riecht nach Gas - jetzt schnell und richtig handeln!

Erdgas ist ungiftig, unsichtbar und geruchslos und hat von Natur aus keinen individuellen Eigengeruch. Erdgas ist leichter als Luft und besteht überwiegend aus Methan. Aus Sicherheitsgründen wird es zur besseren Wahrnehmung mit einem ganz eigentümlichen Geruchsstoff versehen. Dadurch werden schon geringste Undichtigkeiten an Gasinstallationen wahrgenommen - lange bevor die untere Explosionsgrenze erreicht wird.
Der Explosionsbereich liegt unter normalen Bedingungen im Bereich von 4,5 und 16,5 Vol.-% im Gemisch mit Luft. Die Zündtemperatur von Erdgas liegt bei ca. 640 °C. Ab einer Konzentration von 28 Vol.-% Gas besteht Erstickungsgefahr wegen Sauerstoffmangels.

 

Richtiges Verhalten bei Gasgeruch

  • Ruhe bewahren
  • Fenster und Türen öffnen, Durchzug schaffen
  • Offenes Feuer vermeiden und nicht rauchen
  • keine elektrischen Einrichtungen betätigen (Telefon, Handy, Klingel, Schalter) 
  • Gashaupthahn schliessen
  • Nachbarn warnen und Haus verlassen
  • Außerhalb der Gefahrenzone die Feuerwehr informieren: 112

 

 

Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie auch dann eine Meldung machen, wenn der Geruch nur schwach wahrnehmbar ist, oder wenn Sie ihn auf der Straße bemerken.

 

 

 

Der Erdgas-Hausanschluss

 

Hier liegt die Schnittstelle zur Gasübergabe "für den Hausgebrauch" - und zugleich die Schnittstelle der Zuständigkeit. 

Ab der Haupt-Absperreinrichtung des Hausanschlusses liegt die Verantwortung für die Gas-Installation in den Händen von Eigentümern und Mietern.

 

 

 

Haupt-Absperreinrichtung am Hausanschluss

Absperreinrichtungen dienen dazu, die Gaszufuhr im Notfall oder bei kurzfristigen Arbeiten an Gasanlagen zu unterbrechen.

Die Haupt-Absperreinrichtung sitzt dort, wo die Gasleitung durch die Wand ins Haus kommt, manchmal auch in einem Anschlusskasten außerhalb des Gebäudes. Sie trennt die gesamte Gasanlage von der Gaszufuhr ab. Oftmals gibt es eine weitere Absperreinrichtung direkt vor dem Gaszähler im Keller oder in der Wohnung.

Zum Schutz vor Eingriffen Unbefugter sollten sich gastechnische Einrichtungen (Zähler, Druckregelgerät, etc.) in Mehrfamilienhäusern in abschließbaren Räumen befinden.

Halten Sie diese Absperreinrichtungen immer gut zugänglich. Im Notfall muss man sie schnell erreichen können!

 

 

Was ist bei Brand oder bei Gasaustritt zu tun? 

Die erforderlichen Maßnahmen richten sich danach, ob Gas im Freien oder in Gebäuden, brennend oder nicht brennend, austritt. Die Vorgehensweise ergibt sich aus der jeweiligen Situation. 


Brand im Gebäude ohne Gasaustritt 

  • Feuerwehr und GVU durch die Einsatzleitstelle alarmieren
  • Gasversorgung unterbrechen
  • Menschen retten / Brand bekämpfen 

 

 

 

Gasaustritt im Gebäude - brennend

  • Feuerwehr und GVU durch die Einsatzleitstelle alarmieren
  • Gasversorgung unterbrechen
  • Gasflammen nicht löschen - Explosionsgefahr! Ausnahme: Menschenrettung
  • Nur umliegendes Feuer löschen. Alle Möglichkeiten zur Vermeidung von Rückzündungen ergreifen.
  • Gasflammen werden am sichersten durch unterbrechen der Gasversorgung gelöscht 

 

 

 

Gasaustritt im Gebäude - nicht brennend

  • Feuerwehr und GVU durch die Einsatzleitstelle alarmieren
  • Gaskonzentration messen
  • Gasversorgung unterbrechen
  • Bei Gasgeruch Gebäude räumen. Es darf zu Rettungsmaßnahmen nur unter Kontrolle der Gaskonzentration betreten werden.
  • Gefahrenbereich weiträumig absperren, ggf. auch den öffentlichen Verkehr.
  • Durchlüften ggf. Scheiben von außen einschlagen
    Gasansammlungen in Räumen, Nachbarräumen, Schächten und Kanälen und abgehängten Decken beachten.
  • Zündquellen vermeiden, insbesondere Betrieb von Motoren, Feuerzeug, Streichölzer, absolutes Rauchverbot, keine elektrischen Schalter betätigen, keinen Stecker von Elektrogeräten ziehen, Telefone und Handys nicht benutzen, Funkenerzeugung durch Werkzeuge vermeiden, elektrostatische Aufladung unterbinden
  • Stromversorgung von außerhalb unterbrechen 

 

 

 

Gasaustritt im Freien - brennend 

  • Feuerwehr und GVU durch die Einsatzleitstelle alarmieren
  • Gefahrenbereich weiträumig absperren und sichern
  • Gefährdete Objekte schützen
  • Nicht löschen - Ausnahme: Menschenrettung. Alle Möglichkeiten zur Vermeidung von Rückzündungen ergreifen; Gasausbreitungswolke kontrollieren.

 

 

 

Gasaustritt im Freien - nicht brennend

  • Feuerwehr und GVU durch die Einsatzleitstelle alarmieren
  • Gefahrenbereich weiträumig absperren (auf wechselnde Windrichtung achten)
  • Gebäude im Gefahrenbereich räumen
  • auf Gasansammlungen achten
  • Einströmen von Gas in Gebäude/Räume vermeiden (Fenster schließen, Markisen einrollen, Lüftungsöffnungen verschließen, Ventilatoren abstellen...)
  • Falls möglich, Gasaustritt unterbrechen oder eindämmen (Rohr provisorisch verstopfen, abquetschen, anknicken)
  • Zündquellen vermeiden, insbesondere: Motoren abstellen, alle flammen löschen, kein Feuerzeug oder Streichholz entzünden, absolutes Rauchverbot, keinen Stecker von Elektrogeräten zünden, Elektrogeräte in exgeschützter Ausführung verwenden (Lampen, Funkgeräte)
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