Feuerwehr Timmdorf
Feuerwehr Timmdorf

Informationen für brandgeschädigte Haushalte



Wenn ein Brand bei Ihnen gelöscht wurde, sind Brandrückstände wie angebrannte oder verkokte Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Tapeten, Geräte, Elektrokabel und evtl. Bauschutt, die rußverschmutzt sind zurückgeblieben.

Mit dieser Empfehlung wollen wir Ihnen eine Orientierungshilfe für den Umgang mit der erkalteten Brandstelle geben. Es werden Maßnahmen für die Brandschadensanierung aufgezeigt und auf die Grundzüge einer sachgerechten Aufräumung und Entschuttung der Schadenstelle hingewiesen.

Nutzen Sie auf jeden Fall die Erfahrung und Hilfe Ihres Wohngebäude- bzw. Hausratversicherers und melden Sie diesem unmittelbar den eingetretenen Schaden. Von Ihrem Versicherer erhalten Sie auch Bezugsadressen und Ansprechpartner zu Fragen nach Fachfirmen und der Brandschadenbeseitigung.

Bitte denken Sie daran, alle weiteren Maßnahmen mit Ihrer Hausverwaltung bzw. Ihrem Vermieter und dem Versicherer abzustimmen, um mögliche Nachteile bei der Schadenregulierung zu vermeiden.


Gefährdungseinschätzung
Betreten Sie die Schadenstelle, zu Ihrer eigenen Sicherheit, erst wenn die Feuerwehr oder die Polizei ein Betreten für unbedenklich hält.

Nach dem Ablöschen des Schadenfeuers und Abkühlung des Brandgutes hat sich ein Teil der Verbrennungsprodukte als Ruß - bzw. Rauchniederschlag in Ihren Räumen und auf der Einrichtung verteilt. Ruß und angebrannte Materialien (Brandrückstände) können giftige und reizende Stoffe enthalten. Deren Zusammensetzung und jeweilige Konzentration ist abhängig von der Art und Menge des verbrannten Gutes, vom Brandverlauf und von der Abführung der Rauchgase.

Auch wenn Schadstoffe gebildet wurden, bedeutet dies noch keine unmittelbare Gefährdung. Im Brandfall gebildete Schadstoffe sind in der Regel so stark an Ruß gebunden, dass eine Aufnahme über die Haut bei einer möglichen Verschmutzung kaum erfolgen kann.
Die Erfahrungen aus vielen Brandschäden haben gezeigt, dass brandbedingte Schadstoffe nur dort nachweisbar waren, wo auch optisch deutlich wahrnehmbare Brandverschmutzungen vorlagen. Mit der Entfernung der brandbedingten Verschmutzung sind in der Regel auch die Schadstoffe beseitigt.

Bis zur endgültigen Sanierung wird jedoch ein mehr oder weniger intensiver Brandgeruch auftreten. Eine gesundheitliche Gefährdung ist hierdurch normalerweise nicht zu erwarten. Dennoch sollten Sie - schon um sich vor ausdünstenden reizenden Stoffen zu schützen - die folgenden Hinweise beachten.


Erstmaßnahmen
Betreten Sie die Brandstelle erst nach Freigabe durch die Feuerwehr bzw. der Polizei und nach ausreichender Durchlüftung. Achten Sie darauf, dass keine Brandverschmutzungen in nicht betroffene Bereiche verschleppt werden. Legen Sie im Übergangsbereich zu nicht betroffenen Bereichen ggf. nasse Tücher zum Schuhe abtreten aus.

Verfügen die Räume über Klima - bzw. Lüftungsanlagen, sollten diese nach einem Brand zunächst von einem Fachmann überprüft und gereinigt werden bevor sie wieder in Betrieb genommen werden.


Reinigung und Sanierung
Reinigungsarbeiten in Wohnbereichen, bei denen nur relativ kleine Mengen verbrannt sind ( z.B. Papierkorbbrand, Kochstellenbrand, Brand eines Kerzengesteckes oder sonstige Brände mit geringfügiger Brandverschmutzung), können ohne weitere Schutzmaßnahmen mit haushaltsüblichen (Gummihandschuhe, Haushaltsreiniger) Mitteln durchgeführt werden.

Darüber hinaus gehende Reinigungs- und Sanierungsarbeiten können unter Einhaltung der nachstehend aufgeführten Schutzmaßnahmen von Fachfirmen, aber auch vom Brandgeschädigten selbst vorgenommen werden. Wie bei den Erstmaßnahmen ist auch hier darauf zu achten, dass keine Brandverschmutzungen aus Brandrückständen in nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden und möglichst kein Staub aufgewirbelt wird.

Die nachfolgend aufgeführten Schutzvorkehrungen sind von Fachfirmen einzuhalten, sollten aber auch entsprechend von Brandgeschädigten oder deren Helfern bei selbst vorgenommenen Reinigungs- und Sanierungsarbeiten zu ihrem eigenen Schutz beachtet werden.

  • Einmal-Anzüge mit Kapuze aus verstärktem Papierflies oder Kunststoff
  • für Staubarbeiten Atemschutz (filtrierende Halbmaske der Schutzklasse FFP 2 / FFP3)
  • Schutzhandschuhe (Arbeitshandschuhe Leder / Textil ) für Trockenarbeiten
  • Gummihandschuhe für Nassarbeiten


Soweit Sie oder Ihre Helfer selbst die Reinigungsarbeiten durchführen, sollten Sie die aufgeführte Schutzkleidung vorher in Baumärkten oder bei Fachfirmen besorgen. Hinweise können Sie in den „Gelben Seiten" unter den Stichworten „Arbeitsschutzausrüstung" oder „Berufsbekleidung" finden.

Handschuhe und Einmal-Anzüge verbleiben im Schadenbereich und können mehrfach verwendet werden, wenn ihr Zustand es zulässt. Filtrierende Halbmasken werden nur einmal getragen. Bei Gummihalbmasken sind die Hautkontaktflächen vor der Wiederverwertung durch feuchtes Abwischen mit Reinigungsmittel und Wasser zu reinigen. Nach Verlassen des Schadenbereiches nehmen Sie eine gründliche Körperreinigung (Duschen) vor. Die genutzten Schutzartikel entsorgen Sie nach Durchführung der Arbeiten mit dem Brandschutt.


Entsorgung
Schon bei den Aufräumarbeiten sollten Brandrückstände und Abfälle so sortiert werden, dass diese durch entsorgungspflichtige Körperschaften oder Dritte leichter verwertet beziehungsweise entsorgt werden können.

Dazu sollten Brandrückstände bereits an der Brandstelle getrennt werden in:

  • verwertbare Bestandteile
  • nicht verwertbaren Restmüll einschließlich brandverschmutzter und rußbeaufschlagter Materialien.
  • besonders überwachungsbedürftiger Abfälle (Sondermüll)


Verwertbare Bestandteile sind z.B.:

  • Elektrogeräte, metallische Bestandteile (Schrottverwertung)
  • nicht brandverschmutzter Bauschutt, z. B. Steine, Ziegel, Mauerreste (Bauschuttrecycling)


Beispiele für nicht verwertbaren Restmüll:

  • Arznei und Lebensmittel, die offen gelagert, vom Brandrauch verschmutzt bzw. von der Wärme betroffen wurden, müssen vernichtet werden.
  • Brennbare Bestandteile (verkokte Kunststoffprodukte, Holz, Teppiche, Tapeten und Rückstände aus den Reinigungsmaßnahmen) können der Hausmüllentsorgung zugeführt werden
  • Nicht brennbare Bestandteile (wie brandverschmutzte Steine, Ziegel, Mauerwerk) können zu einer Deponie gebracht werden.


Erkennbare Sonderabfälle (z. B. Farben, Lacke, Lösungsmittel, Batterien) sollten wie üblich getrennt den bekannten Entsorgungswegen zugeführt werden. Sonderabfälle, die nach Art und Menge haushaltsüblich sind, können an bestimmten Wertstoffhöfen abgegeben werden. Wo sichtbar größere Mengen PVC oder andere chlororganische Stoffe enthaltene Materialien verbrannt bzw. verschwelt sind, sollte der Entsorgungsweg von der zuständigen Abfall- bzw. Umweltbehörde festgelegt werden.

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